FINANZIELLE FÖRDERUNG

Finanzielle Fördermöglichkeiten bei Teilleistungsstörung (Legasthenie oder Dyskalkulie)

Finanzielle Förderungen über das Jugendamt sind möglich. Wir unterstützen Sie und begleiten Sie auf dem Weg der Antragsstellung.

Welche finanzielle Unterstützung kann vom Jugendamt übernommen werden und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Für eine Kostenübernahme durch das Jugendamt müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Eingliederungshilfe wegen bereits bestehender oder drohender seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII stellen.

Zu diesem Antrag gehört ein medizinisches Gutachten, das erstellt wird von:

  • einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie (m/w/d)
    oder
  • einem Psychologen (m/w/d) mit entsprechender Zusatzqualifikation
    oder
  • einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (m/w/d)

Eine Kostenübernahme erfolgt in der Regel dann, wenn Ihr Kind bereits aufgrund der Beeinträchtigung seelische Folgeprobleme entwickelt hat und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die soziale Integration des Kindes oder Jugendlichen ist stark und nachhaltig beeinträchtigt oder es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer solchen Beeinträchtigung zu rechnen. Dazu ist es ausreichend, wenn die psycho-soziale Beeinträchtigung in einem Lebensbereich des Kindes oder Jugendlichen auftritt (Schule, Familie, Verwandtschaft, Freunde, außerschulische Bereiche wie Hobbies).
Die Diagnose erfolgt nach ICD 10.

Haben Sie Fragen? Zur Diagnostik beraten wir Sie gern.

Weiteres von Seiten der Schule

  • Der Antrag muss außerdem eine Beurteilung durch den Klassen- oder Fachlehrer enthalten, aus dem die Beeinträchtigungen für die Schulleistungen und das Sozialverhalten hervorgehen.
  • Weiterhin bedarf es einer Bestätigung der Schule, dass keine, im Fall Ihres Kindes, ausreichenden Fördermaßnahmen angeboten werden können, eine differenzierte Fördermöglichkeit an der Schule nicht sichergestellt werden kann.

Beschreiben Sie in Ihrem Antrag sehr genau, in welchen Bereichen Sie Probleme feststellen. Gehen Sie dabei auf evtl. familiäre Belastungen ein.

Könnnen wir Sie beim Kontakt zur Schule Ihres Kindes unterstützen? Bitte sprechen Sie uns an!

Selbstzahler
Natürlich können Sie auch privat für die Kosten der Lerntherapie aufkommen.

Finanzielle Förderprogramme

Seit 2011 gibt es das Förderprogramm „BuT“ (Bildung und Teilhabe). Dieses bietet finanzielle Fördermöglichkeiten für sozial benachteiligte Familien.
Diese können zum Beispiel für Schulbedarf, Klassenfahrten oder auch für professionelle Nachhilfe eingesetzt werden.

Leistungsberechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld.

Sprechen Sie uns bitte an, wir:

  • beraten Sie gern zum Thema Nachhilfe – gefördert durch das Bildungspaket (BuT)
  • unterstützen Sie bei der Antragstellung für eine staatlichen Förderung
  • begleiten die Kommunikation zwischen Amt und Schule
  • übernehmen die Abrechnung mit dem zuständigen Kostenträger
  • unterstützen Sie beim Stellen eines Folgeantrages